Bauwerksprüfung
Die DIN 1076 regelt die Bauwerksprüfungen in Deutschland. Sie fordert u. a. "eine sorgfältige Überwachung der Bauwerke durch sachkundige Personen..."
So müssen alle Brückenbauwerke alle 6 Jahre einer Hauptprüfung sowie immer 3 Jahre nach einer Hauptprüfung einer einfachen Prüfung unterzogen werden. Die Bauwerke werden hierbei hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit, Dauerhaftigkeit und Standsicherheit überprüft. Hierbei sind unter anderem die strengen Regeln der RI-EBW-PRÜF zu beachten. Die Daten aller Bauwerke werden hierbei im Normalfall in einem Programmsystem erfasst (SIB Bauwerke). Mittels dieses Systems können alle Schäden eines Bauwerkes katalogisiert und verwaltet werden.