Wärmeschutz und EnEV
Sie ist seit
dem 01. Februar 2002 in Kraft - die EnEV. Die Energieeinsparverordnung
schreibt die Erstellung eines Energiebedarfsausweises für neu zu
errichtende Gebäude (Gebäude mit normalen Innentemperaturen) und für
Sanierungsarbeiten vor.
Gegenüber
der bekannten Wärmeschutzverordnung von 1995 wird in den
Berechnungsverfahren der EnEV 2002 nicht mehr nur die Gebäudehülle für
die Ermittlung des Heizbedarfes herangezogen. Im Folgenden sollen einige
Begriffe der EnEV näher erläutert werden:
Primärenergiebedarf: Stellt die effektiv verbrauchte Energie des gesamten Gebäudes dar.
Endenergiebedarf: Die Endenergiemenge ist die Menge, die der Bauherr (Nutzer) extern bezieht.
Lüftungswärmeverluste: Sind zwangsläufig vorhanden. Mittels Blower-Door-Verfahren kann dieser Wert in situ ermittelt werden. Vereinfachend kann ein Faktor als Abschlag hierfür in ansatz gebracht werden.
Transmissionswärmeverluste: fallen ebenfalls zwangsläufig an. Es gelten Mindestanforderungen bezüglic des baulichen Wärmeschutzes. So sind bestimmte Standard-Detaillösungen formuliert, die Wärmebrücken nachhaltig verhindern sollen.
Anlagenaufwandszahl: Dieser Wert beschreibt die Art der Wärmeversorgung, die Qualität des Heizkessels, dessen Standort sowie die Leitungslängen. Energieerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopllung sowie erneuerbare Energien erreichen günstige Aufwandzahlen.
Die Planung des Energiebedarfes gemäß EnEV ermöglicht gegenüber der WSchVO 95 wesentlich größerer Freiheiten. Jedoch sollte frühzeitig das Konzept des Energiebedarfes in die Planung einfließen. Seit dem 04. Januar 2003 ist die EU-Richtlinie 2002/91/EG gültig. Diese Richtlinie schreibt vor, dass Energieausweise beim Bau, Verkauf oder bei Vermietung von Gebäuden bzw. Immobilien vorzulegen bzw. zu erstellen sind.
Der Aufsteller (Karsten Tölle) dieser Nachweise ist gemäß § 63 (d) ThürBO 2004 in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für baulichen und energiesparenden Wärmeschutzes unter der Listennummer: 0503-W-I-05 eingetragen.
Dipl.-Ing. Karsten Tölle (karsten.toelle@toelle.info)