Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Im Jahr 1998 wurde die “Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen” - Kurz: Baustellenverordnung in deutsches Recht umgesetzt. Die Baustellenverordnung schreibt vor, dass ein Bauherr für sein Bauvorhaben - bei dem voraussichtlich mehrere Gewerke vor Ort sein werden - einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen hat. Die Bestellung eines solchen Koordinators ist gesetzlich vorgeschrieben:

- bei Baumaßnahmen, die länger als 30 Arbeitstage andauern und bei denen mehr als 20 Beschäftigte vor Ort tätig werden.

Unsere Leistungen:

Analyse des Vorhabens bezüglich Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekten

Ausarbeitung eines baustellenbezogenen SiGe-Planes

Erarbeitung der Baustellenverordnung

Zusammenstellen der Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellVO

Begleitung des Vorhabens und Durchsetzung der SiGe-Maßnahmen

Erstellen der Vorankündigung, Aktualisierung der Vorankündigung

Mitwirkung bei der Abstimmung und Information mit beteiligten Behörden und Institutionen, Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsamt

Überprüfung der festgeschriebenen Maßnahmen des SiGe-Planes

Herr Karsten Tölle hat im Rahmen einer Weiterbildung der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen die speziellen Koordinatorenkenntnisse für die Ausführung von SIGEKO-Leistungen nach Anhang B RAB 30” erworben und ist somit geeigneter SiGe-Koordinator.

Dipl.-Ing. Karsten Tölle (karsten.toelle@toelle.info)